Mittwoch, 6. Oktober 2010
RIPA
Aus aktuellem Anlass hier ein mini-rant über den Regulation of Investigatory Powers Act 2000.
Ist da eigentlich noch nie jemand drauf gekommen, dass es so etwas wie das "Auskunftsverweigerungsrecht" gibt? Zumindest hier in Deutschland. In England haben sie das "Right to silence".
Im dazugehörigen Wikipediaartikel steht u.a.:
The right to silence in England and Wales is the protection given to a person during criminal proceedings from adverse consequences of remaining silent. It is sometimes referred to as the privilege against self-incrimination.
Zugegeben, ich bin kein Jurist. aber meiner Meinung nach ist das Nicht-Herausgeben von Kennwörtern eine Verweigerung einer Auskunft, mit der sich der Auskunftgebende selber belasten könnte.
Mit anderen Worten: der RIPA wiederspricht einem anderen, viel älteren Gesetz, dass, wenn ich mich nicht irre, sogar in den Menschenrechten verankert ist.
Hallo?

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