Donnerstag, 29. Januar 2009
Gesinnung bestrafen?
Ich sitze gerade auf dem Sofa und bekomme so mit einem Ohr einen aktuellen Bericht über ein Gesetzesvorhaben mit.
So weit ich es verstanden habe, geht es darum, den Aufenthalt in einem teroristischem Trainingscamp generell unter Strafe zu stellen.
Eine gute Idee? Naja... Was zum Beispiel, wenn sich jemand aus journalistischem Interesse in so ein Camp einschmuggelt? Zugegeben, mir persönlich ist kein solcher Fall bekannt, aber ich bin in diesem Thema auch nicht sehr bewandert. Außerdem - nur weil jemand ein Terrorcamp besucht, wird er nicht gleich einen Anschlag planen. Gut, die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch - aber rechtfertigt das die Verurteilung derer, die nur so ein Camp besuchen und dann nichts mehr machen? Schließlich sind radikale Ansichten allein kein Verurteilungsgrund.
Mir persönlich sind die Ansichten der radikalen Muslime zuwider, aber schließlich gilt das vermutlich auch umgekehrt - und hierzulande gibt es so etwas wie die Meinungsfreiheit.
Meiner Ansicht nach ist die prinzipielle Verurteilung von Menschen, die ein Terrorcamp besucht haben, ein Agriff auf die Meinungsfreiheit. So lange niemand dabei zu Schaden kommt - lass sie doch machen. Wenn jemand einen Anschlag verübt (wobei man immer hofft, dass es nicht soweit kommt), oder wenn jemand nachweislich an einem verhinderten Anschlag beteiligt war, dann kann man ihn verurteilen, vorher nicht.

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